Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat am 19. Februar 2026 den Beschluss zur Anwendung des Baulandmodells gefasst. Mit dem Baulandmodell definiert die Landeshauptstadt Kiel verbindliche und einheitliche Regeln für Bauvorhaben mit Wohn- und Mischnutzung.
Das Baulandmodell ist öffentlich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Kiel unter dem folgenden Link einsehbar: www.kiel.de/baulandmodell
Ziel des Modells ist es, die durch neue Bauvorhaben entstehenden Folgekosten und städtebaulichen Anforderungen ausgewogen zwischen öffentlicher Hand und Investoren zu verteilen. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören Vorgaben zur Schaffung von gefördertem Wohnraum, Regelungen für die Aufteilung der Beiträge zur sozialen und technischen Infrastruktur, Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Anforderungen an Freiraumgestaltung und nachhaltige Mobilität.
Das Kieler Baulandmodell gilt für Wohn- und Mischbauvorhaben, bei denen durch Bauleitplanung oder andere rechtliche Verfahren neues Bau- oder Planungsrecht geschaffen wird. Dazu zählen zum Beispiel Bebauungsplanverfahren oder Bauturbo-Verfahren.
Keine Anwendung erfolgt in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten und bei Entwicklungen mit weniger als 2000 m² Geschossfläche sowie bei Angebotsplanungen durch die Stadt selbst.
Die Entwicklung des Kieler Baulandmodells wurde durch das Landesprogramm „Konzepte, Pilot- und Modellprojekte im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung“ des Landes Schleswig-Holstein gefördert.
