Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Bauturbo für Kommunen in Schleswig-Holstein

Der sogenannten „Bau-Turbo“ ist ein im Oktober 2025 in Kraft getretenes, bundesweites Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung. Es soll kommunale Verfahren entlasten, Planungen beschleunigen und Wohnraum schneller verfügbar machen. Es erlaubt Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen und Genehmigungsverfahren schneller zu realisieren.

Der „Bau-Turbo“ verändert nicht die Anforderungen des Bauordnungsrechts, sondern verschlankt die planungsrechtlichen Erfordernisse zur Zulassung von Vorhaben. Diese  Änderungen eröffnen insbesondere bei der Innenentwicklung und Nachverdichtung zusätzliche Handlungsspielräume.

Die Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Erleichterung des Wohnungsbaus lassen sich in folgende Bereiche einteilen:

  • §31 Absatz 3 und §34 Absatz 3a / 3b: Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Abweichen vom Erfordernis des Einfügens: Bestehende Siedlungsstrukturen sollen effizienter genutzt und zusätzliche Wohnbaupotenziale durch Befreiungen von geltendem Bauplanungsrecht und Erleichterungen im unbeplanten Innenbereich schneller aktiviert werden.
  • Die sogenannte "Experimentierklausel"§246e: (grundsätzliche) Abweichungen von Vorschriften des BauGB oder der Baunutzungsverordnung (BauNV) ermöglichen es Kommunen, befristet bis Ende 2030, unter bestimmten Voraussetzungen von den planungsrechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs abzuweichen. Dadurch können neue Wohngebäude einfacher errichtet, bestehende Gebäude erweitert oder aufgestockt sowie bestehende Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden. In bestimmten Fällen kann sogar ganz auf eine Bauleitplanung verzichtet werden.

    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts und andere fachrechtliche Anforderungen gelten jedoch weiterhin. Auch Vorhaben, die auf Grundlage des § 246e BauGB genehmigt werden, müssen die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie die Anforderungen des Natur-, Immissions-, Wasser- und Denkmalschutzrechts erfüllen.

Auch nach den gesetzlichen Änderungen behalten die Kommunen ihre zentrale Rolle im Wohnungsbau. Mit dem neu eingeführten § 36a BauGB wird ihre Mitwirkung bei Genehmigungsentscheidungen ausdrücklich gestärkt. Die Zustimmung der Gemeinde bleibt weiterhin von großer Bedeutung. Künftig liegt der Schwerpunkt jedoch stärker auf der Genehmigungsentscheidung und der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Für Kommunen ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen sowie deren Möglichkeiten und Grenzen auseinanderzusetzen. So können sie eine einheitliche Entscheidungspraxis entwickeln, die den örtlichen Entwicklungszielen entspricht.

Zum Gesetz

Fachliche Hinweise zum "Bau-Turbo"

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da zu den gesetzlichen Neuerungen bislang keine gefestigte Rechtsprechung vorliegt, ist mit einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Rechtsanwendung und -auslegung zu rechnen. Ergänzungen, Konkretisierungen und abweichende Bewertungen bleiben daher vorbehalten.

Informationen zum „Bau-Turbo“ des Landes Schleswig-Holstein

Auf den Webseiten von Bund und Ländern finden Sie Informationen zum „Bau-Turbo“, Erläuterungen zu den Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte zum "Bau-Turbo" des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport finden Sie auf der rechten Seite. Der Vortrag wurde im Rahmen der der Arbeitsgruppe Planungsbeschleunigung des Netzwerks Planen, Bauen, Wohnen von Claudia Riemenschneider, Leitung Referat IV 52 – Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht gehalten.

Erläuterungen und FAQ's des Landes

Zusammenfassung Bau-Turbo von Claudia Riemenschneider herunterladen
PDF, 147 KB, erstellt am 10.07.2026
Zusammenfassung Bau-Turbo von Claudia Riemenschneider
Download Zusammenfassung Bau-Turbo von Claudia Riemenschneider

Informationen und Arbeitshilfen des Bundes zum „Bau-Turbo“

Für die Umsetzung des „Bau-Turbo“ stehen Ihnen umfassende Unterstützungsangebote zur Verfügung. Nutzen Sie praxisorientierte Arbeitshilfen, Muster und Verfahrensübersichten sowie die Werkstattgespräche „Bau-Turbo“, die anhand konkreter Praxisbeispiele rechtliche, planerische und organisatorische Fragestellungen beleuchten.

Zu den FAQ's des Bundes

Beschlussvorlage zum „Bau-Turbo“ für Kommunen
Die Muster-Beschlussvorlage unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des „Bau-Turbo“:

„Beschlussvorlage (PDF)“
 

Kommunale Strategien für den „Bau-Turbo“
Diese Arbeitshilfe zeigt, wie Kommunen den „Bau-Turbo“ wirksam einsetzen können Sie basiert auf bereits veröffentlichten kommunalen Grundsatzbeschlüssen und bietet Anregungen für die Entwicklung einer eigenen Strategie:

Arbeitshilfe „Kommunale Strategien für den Bau-Turbo“ (PDF)
 

Prüfschema

Das Prüfschema richtet sich an  Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Genehmigungsbehörden. Es fasst  die wesentlichen Prüfschritte kompakt zusammen und dient als Orientierung im Genehmigungsverfahren:

„Prüfschema" (PDF)

 

Ablaufschema
Das Ablaufschema bietet Mitarbeitenden in Genehmigungsbehörden einen strukturierten Überblick über den Verfahrensablauf -  von der Frühkoordinierung bis zur Realisierungsphase eines Vorhabens:

„Ablaufschema" (PDF)

Die Online-Veranstaltungsreihe „Werkstadtgespräche Bau-Turbo“  beleuchtet Praxisbeispiele, ordnet planerisch Stellschrauben ein und diskutiert Potenziale sowie Risiken.  Veranstaltet wird sie von Urbanistic  in Zusammenarbeit mit einem Stadtplanungsbüro. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Einblicke sowie fachliche Einordnungen zu Themen wie digitale Datengrundlagen, Baurecht und Kommunikation:

Werkstadtgespräche „Bau-Turbo“

Praxisnahe Hinweise aus Berlin und Baden-Württemberg zur Umsetzung des „Bau-Turbos“ – weitere Beispiele folgen.

Mehr Informationen

 


Beispiele zur Anwendung des „Bau-Turbo“ von Kommunen in Schleswig-Holstein

Kommunen in Schleswig-Holstein können den „Bau-Turbo“ entsprechend ihrer individuellen Ziele und Rahmenbedingungen unterschiedlich anwenden. Je nach kommunaler Zielsetzung kann die Ausgestaltung unterschiedlich umfangreich und komplex sein. Um die gewünschte Beschleunigungswirkung zu erzielen, sollten die wesentlichen kommunalen Ziele frühzeitig definiert und klar priorisiert werden.

Die hier bereitgestellten Informationen, Praxisbeispiele und fachlichen Hinweise geben einen Überblick über kommunale Handlungsmöglichkeiten. Sie dienen der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Wertung.

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Gerhard Petermann

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