Die Folgen des Klimawandels durch Hitzeperioden oder Starkregen-Ereignisse erfordern zielgerichtete Maßnahmen auch in der Entwicklung unsere Städte und Gemeinden.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen geeignete Projekte einzureichen. Im Rahmen des Programms werden u.a. die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung, die Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität gefördert.
Projekt-Rahmendaten
Am 19. Mai 2022 hat der Bundeshaushaltsausschuss erneut Mittel in Höhe von 176 Millionen Euro für das Programm bewilligt. Damit steigt das Programmvolumen seit dem Programmstart im Jahr 2020 auf insgesamt 467 Millionen Euro.
Förderfähig sind Projekte, die dem Klimaschutz und der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel zugutekommen. Dabei steht die Entwicklung und Erhaltung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten besonders im Vordergrund.
Der Bund beteiligt sich bis zu 85 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent tragen die Kommunen selbst. Die Mindesthöhe beträgt 1 Million Euro. Förderanträge müssen bis zum 15.10.2022 beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung eingereicht werden.
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