Die Kommunen Schleswig-Holsteins stehen vor der Herausforderung, für breite Gesellschaftsschichten zukunfts- und bedarfsgerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wenn in den Kommunen neue Baugebiete entstehen sollen, ist zuerst natürlich die Standortfrage zu klären. § 1 Abs. 5 BauGB entsprechend haben diese Siedlungsentwicklungen vorrangig im städtebaulichen Innenbereich zu erfolgen. Sofern keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, um die lokalen Bedarfe zu bedienen, solle jedoch nach dem Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein der Flächenverbrauch bestmöglich minimiert werden, damit das flächenpolitische Ziel von einer Neuinanspruchnahme pro Tag bis 2030 von nicht mehr als 1,3 ha pro Tag erreicht werden kann.
Die Kommunen Schleswig-Holsteins müssen entsprechend nicht nur die Fragen beantworten, ob und wo sie wachsen wollen, sondern auch in welchem Maß und welcher Dichte dieses Wachstum geschehen soll, ohne dabei ihre baukulturelle Identität aufzuweichen. Es gilt zu hinterfragen, ob die baulichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und das stetige Erschließen neuer Einfamilienhausquartiere, gerade in ländlichen Gemeinden Schleswig-Holsteins noch zeitgemäß ist.
Entsprechend bedarf es schon vor Planungsbeginn einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit denkbaren Bautypologien in den Gemeinden. Hierfür wurde von der Technischen Hochschule Lübeck in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein eine „lebendige“ Beispielsammlung unterschiedlich dichter Bautypologien erstellt. Sie soll in Form einer Präsentation „Alternative Bautypologien zum Einfamilienhaus“ aufzeigen, um zu verdeutlichen, dass auch unter bisherigen baukulturellen Standards eine dichtere Bebauung (besonders in ländlichen Gemeinden) möglich sein kann.
In diesem Foliensatz werden Beispiele für Kettenhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser diskutiert. Weiterhin werden auch angemessene Beispiele für Nachnutzungen und Konversionen von Nicht-Wohngebäuden aufgezeigt. Zuletzt werden Beispiele beleuchtet, die auf der Quartiersebene eine angemessene Verdichtung und soziale Durchmischung ermöglichen. Hierbei werden bereits umgesetzte und in der Planung befindliche Fälle herangezogen.
Die Handreichung finden Sie hier.